Wenn der Verfahrensbeistand kommt


Die Rolles der Verfahrensbeistandschaft ist für viele Eltern angstbehaftet. Und auch wenn im Netz entsprechende Schreckensgeschichten kursieren, beruht dies in der Regel auf Unwissenheit, bezüglich der Rolle des Verfahrensbeistandes.

Der Verfahrensbeistand als Beistand des Kindes im Verfahren

Ebenso wie die Eltern oder im Falle einer Trennung die einzelnen Elternteile sich durch einen Anwalt vertreten lassen, um ihre Rechte zu wahren, tut es der Verfahrensbeistand, als „Anwalt des Kindes“, für das Kind. Der Verfahrensbeistand vertritt die kindlichen Interessen (Kindeswohl und Kindeswille) und bringt diese in das Verfahren ein. Er tritt damit nicht in Konkurrenz zu den leiblichen Eltern, Adoptiveltern oder anderen Sorgeberechtigten, sondern akzentuiert vielmehr als weiterer Beteiligter die subjektiven und objektiven Belange des Kindes oder Jugendlichen.

Mit wem spricht der Verfahrensbeistand?

Mit allen relevanten Beteiligten, um den größtmöglichen Input an Informationen und Fakten zu bekommen. Denn gute Entscheidungen beruhen immer auf umfangreichen Fakten und Informationen. Aber natürlich stehen diesem Ansehen die Aspekte der Sinnhaftigkeit, der zeitlichen Kapazitäten und der Wirtschaftlichkeit entgegen.


Auf jeden Fall aber spricht der Verfahrensbeistand oder die Verfahrensbeiständin mit dem betroffenen Kind und mit beiden Elternteilen. Die Konstellationen der Gespräche differieren je nach gerichtlicher Fragestellung oder Auftrag. So kann es bei manchen Fragestellungen oder Aufträgen auch sinnvoll sein, mit weiteren Beteiligten zu sprechen, etwa Lehrkräften, Kinderärzten, Erziehern oder weiteren Bezugspersonen. Entscheidungen hierüber unterliegen immer dem Einzelfall und werden somit situativ getroffen.

Was macht der Verfahrensbeistand mit den gesammelten Informationen?

Über die Gespräche und die Eindrücke innerhalb der Verfahrensbeistandschaft schreibt der Verfahrensbeistand oder die Verfahrensbeiständin einen Bericht. Dieser wird sowohl dem Gericht, als auch den Eltern und altersentsprechend dem Kind zugänglich gemacht bzw. erläutert. Nachvollziehbarkeit und Sinnhaftigkeit haben dabei einen hohen Stellenwert.

Ist der Verfahrensbeistand im Verfahren selbst anwesend?

Ja. Der Verfahrensbeistand oder die Verfahrensbeiständin sind beim Verfahren anwesend, denn schließlich sollen sie dort den Kindeswillen und das Kindeswohl thematisieren, begründen und vertreten. Auch bei der Kindesanhörung ist der Verfahrensbeistand als „Beistand“ des Kindes oder des Jugendlichen anwesend und übernimmt hier, wenn nötig eine unterstützende, erklärende oder stabilisierende Rolle, in einer in der Regel sehr fremden und wirklichkeitsfernen Situation.