Sachverständige im Familienrecht
Das familienpsychologische Gutachten wird mit spezifischen Fragestellungen vom Familiengericht in Auftrag gegeben. Es dient der weiteren und umfangreichen Beweiserfassung und soll dem Richter bei seiner Entscheidungsfindung helfen.
Hierzu erhebt der familienpsychologische Gutachter Informationen, in einem komplexen Verfahren, welches strengen gesetzlichen und wissenschaftlichen Regeln folgt. Anschließend verknüpft er diese mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und leitet hieraus eine entsprechende Stellungnahme für das Gericht ab. Dabei behält er psychologische und pädagogische Aspekte von Kindeswohl und Kindeswillen stets im Blick.
Ziel des familienpsychologischen Gutachtens
Das Ziel einer familienpsychologischen Begutachtung ist eine auf wissenschaftlichen Grundlagen beruhende Datenerhebung, Diagnostik und Befundableitung, die dem Gericht hilft, zuvor umschriebene Fragestellungen zu beantworten, Prognosen zu formulieren und Entscheidungen zu treffen.
Das Gericht legt dabei auch den Umfang der gutachterlichen Tätigkeit und damit die ausdrückliche Zielformulierung fest. Diese kann sowohl die Beantwortung der richterlichen Fragestellungen umfassen, als auch das Hinwirken auf Einvernehmen, seitens der strittigen Verfahrensteilnehmer.
Ablauf der familienpsychologischen
Begutachtung
Der Ablauf und das Verfassen eines familienpsychologischen Gutachtens verlaufen nach strengen gesetzlichen, wissenschaftlichen und berufsethisch festgelegten Regeln. Familienpsychologische Gutachten sind äußerst komplex und einzellfallbezogen.
Allen gemeinsam ist ihre Orientierung am Kindeswohl, die Balanciertheit in der Datenerhebung (Diagnostik) und die Neutralität in der wissenschaftlich fundierten Bewertung. Die familienpsychologischen Begutachtungen erfolgen entsprechend der aktuellen Mindestandforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht und werden auf der Grundlage aktueller und wissenschaftlich fundierter psychologisch diagnostischer Verfahren erstellt.
Hieraus ergibt sich grob folgender Ablauf:
- Auftragserteilung, Auftragsprüfung, Auftragsbestätigung
- Kontaktaufnahme mit den Verfahrensbeteiligten, Aufklärung über Rahmenbedingungen
- Aktenanalyse
- Datenerhebung
- Datenverarbeitung / bei Beauftragung mögliches Hinwirken auf Einvernehmen
- Befunderhebung
- Gutachtenverfassung