Begleiteter Umgang (BU)

Begleiteter Umgang bietet viele Möglichkeiten, für alle Beteiligten. Einerseits dient er dem Schutz und der Sicherheit des Kindes, kann aber auch dazu genutzt werden, zwischen den Elternteilen insoweit wieder Vertrauen herzustellen und Konflikte abzubauen, dass diese in der Lage sind, auch nach der Trennung, kooperierend als Eltern, im Sinne des Kindes, zu agieren. Eine weitere kindeswohldienliche Möglichkeit bietet die Anbahnung von Umgangskontakten, zwischen Elternteilen und Kindern, die zuvor eine längere Unterbrechung erfahren haben. In der Regel ist der begleitete Umgang eine zeitlich begrenzte Form der Unterstützung von Eltern und Kindern.

Es gibt vier mögliche Wege zun begleiteten Umgang:

  • Anordnung durch das Familiengricht
  • Initiierung durch das Jugendamt, im Zuge einer Hilfeplanung
  • Beantragung durch die Eltern, beim zuständigen Jugendamt
  • Privatbeauftragung durch die Eltern


Welche Ziele verfolgt der begleitete Umgang?

 

Zunächst einmal wird mit einem begleiteten Umgang das Ziel verfolgt, dem Kind eine unbeschwerte und freudvolle Zeit mit dem jeweiligen Elternteil, in einem geschützten Rahmen, zu ermöglichen, um damit eine gesunden Entwicklung zu gewährleisten. Die Eltern ihrerseits werden (wieder) für die kindlichen Bedürfnisse sensibilisiert und gegebenenfalls dazu befähigt, diese kindgerecht zu erfüllen. Viele Studien belegen den Rückgang dieser elterlichen Sensibilität und Feinfühligkeit, insbesondere im Zuge einer Trennung oder durch individuell zu verortende innere oder äußere Ereignisse. Die Umgangsbegleitung stellt hier den geeigneten Rahmen und die notwendige Unterstützung sicher, um Eltern zu befähigen ihre Rolle, auch jenseits der Paarebene, zum Wohle des Kindes wahrzunehmen. 

Ablauf eines begleiteten Umgangs

 

Der Ablauf der Umgangsbegleitung ist individuell und fallspezifisch konzipiert und richtet sich darüber hinaus nach den Vorgaben des Auftraggebers. Sie beginnt und endet mit der begleiteten Übergabe des Kindes, die während der gesamten Dauer des Kontaktes bestehen bleibt. Für die Zeit des Umgangs steht Ihnen und Ihrem Kind ein gemütliches und einladend eingerichtetet Spielzimmer zur Verfügung, in dem sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind kindgerecht beschäftigen können. Dieverse Spielsachen und Spielangebote stehen zur Verfügung. Übergaben können zunächst, bei hohem Konfliktpotenzial, so gestaltet werden, dass die Elternteile sich nicht begegnen müssen. Je nach fachlicher Einschätzung, Auftrag oder bestehenden Auflagen kann die Begleitung unterschiedlich gestaltet werden: in direktem persönlichen Kontakt, per Videoaufzeichnung aus dem Nebenraum oder mit gleichzeitig stattfindender beratender Intervention. Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt dieser Hilfe, daher wird der Umgang bei kindeswohlschädigendem Verhalten abgebrochen und kann gegebenenfalls erst nach Klärung wieder fortgeführt werden. Die Regeln zum Umgang sowie die Schweigepflichts- und Berichterstattungsverhältnisse werden mit den Eltern zuvor besprochen und schriftlich festgehalten. 

Lass Dein Kind, das Wunderbarste in Dir zum Vorschein bringen und dann mach es ihm zum Geschenk! ... und Du beschenkts Dich selbst.


Ich freue mich auf unsere gemeinsame Arbeit!
Monika Köppel