Meine Arbeit
Meine Arbeit als Verfahrensbeistand ist grundsätzlich am Einzelfall orientiert. In gemeinsamen Gesprächen mache ich mir ein Bild der individuellen Lebenswelt meiner Klienten (Kinder und Eltern). Meine Zielrichtung ist dabei immer lösungsorientiert, klientenzentriert und systemisch, was mir die Möglichkeit eröffnet aktuelle Nöte, das Wohl und den Willen (von Kindern und Eltern) bestmöglich wahrzunehmen, dem Gericht darzulegen und dort zu vertreten.
Mein Ziel
Kinder sind einerseits das schwächste Glied in unserem gesamtgesellschaftlichen System und andererseits unsere größte Ressource. Sie benötigen doppelten Schutz, der jedoch im Trubel des Alltags oder in krisenhaften Lebenssituationen nicht selten in den Hintergrund rückt, denn in den Verstrickungen des Lebens kann es mitunter passieren, dass man das Wesentliche zeitweilig aus den Augen verliert.
Hier kann ein unvoreingenommener Blick von außen helfen, Situationen, Entscheidungen und Notwendigkeiten noch einmal aus einem anderen Blickwinkel betrachten zu können.
Diesen Blick von außen, wie auch den Blick aus Kindersicht möchte ich, mit meiner Arbeit, mit in die Waagschale werfen und damit die Stellung des betroffenen Kindes im Konflikt, wie auch im anhängenden Verfahren stärken.
Denn gute Entscheidungen können nur dann getroffen werden, wenn alle verfügbaren Informationen und Sichtweisen Berücksichtigung finden.
Ablauf meiner Arbeit
Als Verfahrensbeiständin besteht meine vornehmliche Aufgabe darin, den Kindeswillen und das Kindeswohl im Einzelfall zu ermitteln und diesen dem Gericht darzulegen.
Um dies umzusetzen besuche ich das Kind in der Regel in seinem Lebensumfeld und spreche mit ihm (altersentsprechend) über die vorliegende Situation. Ebenfalls spreche ich mit beiden Elternteilen und falls notwendig mit weiteren Personen, die für die vorliegende Fragestellung von Bedeutung sind. Aus den so erhobenen Informationen mache ich mir ein Bild der aktuellen Lage und verfasse hierzu, gegebenenfalls unter Bezugnahme auf den aktuellen Forschungsstand, einen Bericht, der sowohl dem Gericht, als auch beiden Elternteilen zugestellt wird. Ziel ist es immer, Lösungen zu finden, die dem Kindeswohl dienen, möglichst von allen Beteiligten nachvollzogen werden können und von diesen mitgetragen werden.
Denn wirklich gute Lösungen, im Sinne des Kindeswohles, können nur dann gefunden und gelebt werden, wenn alle Beiteiligten deren Sinnhaftigkeit erkennen und gewillt sind, all ihre Energie in deren Umsetzung zu investieren.
Es sind nicht die großen Worte, die zählen,
sondern die vielen kleinen Schritte,
die wir gewillt sind, aufeinander zuzugehen!
Ich freue mich auf unsere gemeinsame Arbeit!
Monika Köppel