Gerichtsnahe Beratung

Die gerichtsnahe Beratung ist eine Sonderform der Beratung. Sie richtet sich speziell an Eltern, die sich in einem Trennungskonflikt befinden, den diese nicht kindeswohldienlich lösen können. Die gerichtsnahe Beratung findet in enger Zusammenarbeit mit dem Gericht und weiteren Verfahrensbeteiligten, wie dem professionellen Helfersystem oder dem familiären Umfeld der betroffenen Familien, statt. Gemeinsam werden tragfähige Lösungen erarbeitet, die das Kindeswohl langfristig sichern und es den Eltern ermöglicht von der Paarebene auf die Elternebene zu wechseln. Ziel ist die Etablierung einer dauerhaften Elternloyalität, die den Kindern ein entwicklungsförderndes Lebensumfeld schafft.

Hochstrittige Elternkonflikte

 

Manchmal kommt es vor, dass Eltern sich auch nach bereits vollzogener Trennung, teilweise über Jahre hinweg, in erbitterten Auseinandersetzungen verlieren. Die Leidtragenden sind dabei vor allem die Kinder. Doch auch die Eltern nehmen sich hiermit selbst die Chance, sich nach der Trennung wieder neu zu orientieren und ein für sich und ihre Kinder glückliches und erfülltes Leben aufzubauen.

Hier ist es wichtig genau hinzusehen, wer oder was diesen dauerhaften Konflikt befeuert und wo sich Möglichkeiten der Befriedung finden lassen. Hochstrittigkeit ist eine Negativ-Spirale, die sowohl die betroffene Familie, als auch das professionelle Helfersystem an seine Grenzen bringen kann und aus der, sofern es nicht gelingt, diese zu unterbrechen, keine Gewinner hervorgehen. Genau hier setzt die gerichtsnahe Beratung an, mit dem Ziel, Wege aufzuzeigen, um diese Negativ-Spirale zu verlassen und zu einvernehmlichen Lösungen zu gelangen, die allen Beteiligten zugute kommen.

Ablauf unserer Arbeit

Die Arbeit der gerichtsnahen Beratung beginnt mit der Analyse vorhandener Gerichtsakten sowie der Berichte professioneller Helfer, die bereits in den Fall eingebunden sind. Im Anschluss daran findest das Gespräch mit den betroffenen Familienmitgliedern statt. Ob dieses gemeinsam oder einzeln durchgeführt wird, ist im Einzelfall zu entscheiden. Einbezogen werden können auch Personen des erweiterten Familienkreises, sofern diese im elterlichen Konflikt eine Rolle spielen.

Eine weitere Möglichkeit ist die Erweiterung eines gerichtlichen Auftrages, nach Erstellung eines familienpsychologischen Gutachtens. Dieses Vorgehen bietet, in Abgrenzung zum lösungsorientierten Gutachten oder zum gerichtlichen Auftrag des Hinwirkens auf Einvernehmen, den Vorteil, dass Rollendiffusionen vermieden werden und die Maßnahmen sinnvoll aufeinander aufbauen.

Die Kosten einer Beratungssitzung (1 Stunde), die in der Regel hälftig zwischen den Eltern geteilt werden, belaufen sich auf  260,- Euro, zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Die Kosten für Aktenanalysen, Verlaufs- und Abschlussberichte etc. werden gesondert in Rechnung gestellt und minutengenau abgerechnet. Der Stundensatz beläuft sich auf 130,- Euro, zzgl. gesetzlicher MwSt.

Oft sind es die vielen kleinen
Enttäuschungen, die sich zu einer
unüberwindbaren Mauer auftürmen,
um endlich gesehen zu werden!


Doch gelingt es, diesen Beachtung zu schenken,
dann kann es sein,
dass sich alles in Wohlgefallen auflöst und
der Blick endlich frei wird,
auf eine ganz neue Zukunft.


Ich freue mich auf unsere gemeinsame Arbeit!
Monika Köppel