Über mich
Ich arbeite seit vielen Jahren in unterschiedlichen Settings im Bereich der Familien-, Kinder- und Jugendhilfe. Meine Aus- und Weiterbildungen habe ich sehr bewusst breit gefächert, um der Vielfältigkeit und Individualität meiner Klienten und Klientinnen gerecht zu werden,
denn nur so kann meine Arbeit sich immer am Einzelfall orientieren.
Verfahrensbeistand, Familienpsychologisches Gutachten oder Beratung?
Was kommt wann zum Einsatz? Was hilft mir, meinem Kind und seiner Familie oder dem Gericht, in welcher Form?
Das Leben ist bunt und schön, solange es in den von uns geplanten Bahnen verläuft. Wir erleben unsere Partnerschaft als Bereicherung und Elternschaft als die Krönung unserer Paarbeziehung. Doch manchmal schieben sich dunkle Wolken in unser Leben. Die Verständigung mit dem Partner / der Partnerin will einfach nicht mehr gelingen und die Familie bricht auseinander.
Kinder haben für solche Situationen sehr feine Antennen und nicht selten verkehren sich hier die Rollen zwischen Eltern und Kindern. Während die Eltern als Paar hochbelastet sind, ziehen sich die Kinder unbemerkt in sich zurück, um die Eltern nicht noch mehr zu belasten. Aber auch das Gegenteil kann der Fall sein, etwa wenn Kinder durch abweichende Verhaltensweisen signalisieren, dass sie in Not sind und ihre Bewältigungskapazitäten erschöpft sind.
Wenn die Einigung außerhalb des
Gerichts nicht klappt
Ist eine Einigung nicht mehr möglich oder scheitern externe Hilfen, kommt es zu Gerichtsverhandlungen, in denen Einigung herbeigeführt werden soll.
Hier kommt der Verfahrensbeistand ins Spiel. Denn während sich die einzelnen Elternteile in der Regel anwaltschaftliche Unterstützung suchen, hat der Gesetzgeber die Notwendigkeit erkannt, dass auch die Kinder, durch den besonders hierfür qualifizierten Verfahrensbeistand, als sogenannten "Anwalt des Kindes", begleitet, unterstützt und vertreten werden sollen.
Ähnlich verhält es sich bei allen Verfahren, in denen das Kindeswohl und der Kindeswille thematisiert werden. Beispielhaft sind hier zu nennen strittige Umgangs- und Sorgerechtsvereinbarungen, Herausgabe und Verbleib, Fremdunterbringung, Adoption, Gewalterfahrung, Misshandlung, Vernachlässigung und Mißbrauch.
Sind die familiären Verhältnisse sehr vielschichtig, liegt Hochstrittigkeit vor oder gar eine manifeste Kindeswohlgefährdung, dann kann das Gericht ein Familienpsychologisches Gutachten in Auftrag geben, mit dem Ziel der weiteren Beweisaufnahme und wissenschaftlichen Expertise. Stellung bezogen wird hierbei u.a. auch zu Fragen nach dem Entwicklungsstand, zu etwaigen Förderbedarfen, innerfamiliären und innerpersonellen Ressourcen und Risiken, Kooperationsbereitschaft, Beziehungstoleranz und Erziehungsverhalten der Eltern sowie den Beziehungen der Familienmitglieder untereinander.
Beratungen können sowohl präventiv, als auch regulativ oder klärend genutzt werden, was jedoch leider viel zu selten oder erst zu einem sehr späten Zeitpunkt von Eltern, Paaren oder auch Alleinerziehenden in Anspruch genommen wird. Ein wunderbares Ziel wäre es jedoch, Konfliktkaskaden, wie sie in (hoch)strittigen oder belasteten familiären Settings nicht selten zu finden sind, durch frühzeitige Maßnahmen der professionellen Beratung, gar nicht erst entstehen zu lassen.
Meine Motivation
Kindeswohl und Kindeswille haben für mich als Familienpsychologische Gutachterin, Verfahrensbeiständin und Beraterin oberste Priorität. Sie gilt es herauszuarbeiten, zu kommunizieren und zu vertreten. Gleichermaßen weiß ich, dass Arbeit für das Kind, immer auch Arbeit mit den Eltern heißt. Mein Ziel ist es daher, möglichst zum Wohle des Kindes, einen Konsens zu finden, der von allen Beteiligten nachvollzogen und mitgetragen werden kann. Hierzu möchte ich mit meiner Arbeit einen Beitrag leisten.
Monika Köppel
Familienpsychologische Begutachtung, Verfahrensbeistandschaft, Familienberatung, Begleiteter Umgang
Wiedenhof 6, 51545 Waldbröl
Tel. +49 (0) 15750610515
Mail: [email protected]